Leistungskatalog

Pflegesätze und gesetzliche Zuschläge

Der mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Tagespflegesatz beträgt ab 01.01.2012 insgesamt 183,05 €.

Folgende gesetzliche Zuschläge werden gesondert berechnet:

- DRG-Systemzuschlag in Hohe von 1,14 € pro Fall
- Externe Qualitätssicherung in Höhe von 0,90 € pro Fall
- Ausbildungszuschlag 2012 in Höhe von 65,66 € pro Fall
- G-BA-Systemzuschlag in Höhe von 0,93 € pro Fall


 
Wahlleistungen

Einbettzimmer 70,00 €/Tag
Ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. analog der GOÄ - nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wählbar.

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Kostenübernahme ist durch einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Kassenpatienten sind nach Maßgabe des § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, nach Abschluss des Aufnahmevertrages von Beginn der Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage 10,00 € je Kalendertag an die Klinik zu zahlen.

Selbstzahler

Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, gesetzlich versicherte Patienten ohne oder nur mit teilweiser Kostenübernahme und sonstige Patienten gelten als Selbstzahler und haben alle 10 Tage eine Vorauszahlung in Höhe des Tagespflegesatzes zuzüglich der ärztlichen Leistungen zu leisten.
Die gesetzlichen Zuschläge pro Fall sind zu Beginn der Behandlung fällig.